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FaSi bestellen: Pflicht, Fristen und Folgen bei Versäumnis

Stand: 12. April 2026 · Köln & NRW

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in vielen Unternehmen erst dann akut, wenn die Berufsgenossenschaft fragt, ein Audit ansteht oder ein Unfall passiert ist. Genau dann ist es aber meist zu spät, weil die eigentliche Pflicht schon lange bestand.

Für Betriebe in Köln und NRW lohnt sich deshalb ein nüchterner Blick: Wann ist eine FaSi vorgeschrieben, was muss schriftlich bestellt werden, wie schnell nach Betriebsaufnahme oder Veränderung sollte gehandelt werden und welche Folgen hat eine verspätete Organisation? Genau darum geht es in diesem Beitrag.

Wer überhaupt eine FaSi bestellen muss

Das ASiG verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen, soweit dies im Hinblick auf Betriebsart, Beschäftigtenzahl, Organisation und Gefährdungen erforderlich ist. In der Praxis bedeutet das: Fast jeder regulär organisierte Betrieb mit Beschäftigten braucht eine Form der sicherheitstechnischen Betreuung, die später über die DGUV Vorschrift 2 konkretisiert wird.

ASiG § 5 Abs. 1

Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf die Betriebsart, die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer, die Betriebsorganisation und die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der verantwortlichen Personen.

Rechtsgrundlage: Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung ergibt sich zusätzlich aus der DGUV Vorschrift 2. Sie regelt insbesondere Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung.

Warum "Fristen" meist eine Organisationsfrage sind

Anders als bei wiederkehrenden Prüfintervallen gibt es im ASiG keine einfache Kalenderfrist nach dem Muster "innerhalb von 30 Tagen". Die Pflicht setzt aber faktisch ab dem Zeitpunkt ein, an dem ein Betrieb mit Beschäftigten Arbeit organisiert und dafür sicherheitstechnische Unterstützung erforderlich ist. Wer also Mitarbeiter beschäftigt und keine passende Betreuung organisiert hat, befindet sich nicht in einer Karenzzeit, sondern regelmäßig schon in einer Lücke.

Besonders wichtig ist das bei Neugründungen, Übernahmen, starkem Personalwachstum, neuen Standorten, geänderten Tätigkeiten oder neuen Gefährdungen. Dann muss die Bestellung nicht irgendwann erfolgen, sondern rechtzeitig vor oder mit Aufnahme der geänderten Tätigkeit.

Was die FaSi konkret leisten soll

Eine FaSi ist keine reine Dokumentationsstelle. Das Gesetz beschreibt Beratungs- und Beobachtungsaufgaben: Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Planung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln, Begehungen, Unfallauswertung, PSA, Unterweisung und die Beobachtung, ob Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb tatsächlich funktionieren.

ASiG § 6

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.

ASiG § 6 Nr. 3 Buchstabe a

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben insbesondere die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken.

Worauf Behörden und BG in der Praxis schauen

Bei Prüfungen wird selten nur gefragt, ob "irgendwo eine FaSi" vorhanden ist. Gefragt wird nach der schriftlichen Bestellung, nach einem nachvollziehbaren Betreuungsmodell, nach Einsatzzeiten, Protokollen, Begehungen, ASA-Beteiligung und der tatsächlichen Einbindung in Prozesse. Eine formale Bestellung ohne gelebte Betreuung überzeugt in der Regel nicht.

  • schriftliche Bestellung mit klarer Aufgabenübertragung
  • passendes Betreuungsmodell nach DGUV Vorschrift 2
  • nachweisbare Begehungen, Beratungen und Maßnahmenverfolgung
  • Einbindung in Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Unfallauswertung
  • Abstimmung mit Betriebsarzt, Führungskräften und gegebenenfalls ASA

Was bei verspäteter Bestellung passiert

Die fehlende oder verspätete Bestellung ist mehr als eine Formalie. Sie kann bei BG-Prüfungen, Behördenbegehungen, Kundenanforderungen und im Schadensfall problematisch werden. Vor allem aber fehlt dem Betrieb dann oft die laufende fachliche Begleitung, sodass Mängel bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Notfallorganisation oder Begehungen über Monate unentdeckt bleiben.

Für viele KMU ist die pragmatischste Lösung eine externe Bestellung. Das reduziert den Aufwand für interne Qualifizierung und schafft zugleich klare Ansprechpartner für Führungskräfte und Behörden.

Wann eine externe FaSi besonders sinnvoll ist

  • bei kleinen und mittleren Betrieben ohne internes Spezialwissen
  • bei mehreren Standorten oder stark verteilten Teams in NRW
  • bei wachstumsstarken Unternehmen mit vielen organisatorischen Änderungen
  • bei Baustellen, Gefahrstoffen oder besonderer Kunden- und Auditdichte
  • wenn kurzfristig Ordnung in Dokumentation und Maßnahmenpläne gebracht werden muss

Rechtsgrundlage: Vertiefend lohnt sich auch ein Blick auf unseren Beitrag zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln sowie auf den Artikel zur Betriebsbegehung.

Praxis-Fazit

Die FaSi-Bestellung sollte nicht aufgeschoben werden, bis ein externer Anlass entsteht. Wer Beschäftigte hat, braucht in der Regel frühzeitig eine belastbare sicherheitstechnische Betreuung. Wir unterstützen Betriebe in Köln und NRW mit einer passenden FaSi-Betreuung.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Betrieb in Köln oder NRW prüfen wir Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Nachweise im konkreten Einzelfall.

Rechtsgrundlagen & offizielle Quellen

Verlinkte Gesetzestexte und Regelwerke – passend zum Thema dieses Artikels. Orientierung an ArbSchG, ASiG, GefStoffV, BaustellV, DGUV und BauO NRW.