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Arbeitssicherheit.nrw

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in NRW

Ausführliche SiFa-Landingpage für Köln: Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit Köln

Jeder Arbeitgeber muss nach ASiG § 5 eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bestellen — intern oder extern. Als externe FaSi bieten wir in Köln und ganz NRW grund- und betriebsspezifische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen, Unterweisungen und rechtssichere Dokumentation — maßgeschneidert für Ihren Betrieb.

Leistungen im Überblick

Unsere Arbeitssicherheit-Leistungen in Köln und Nordrhein-Westfalen umfassen die vollständige Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie alle zentralen Themen der betrieblichen Arbeitssicherheit:

  • Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) – Grund- und betriebsspezifische Betreuung
  • Gefährdungsbeurteilungen (Erstellung, Fortschreibung, Dokumentation)
  • Unterstützung bei Behördenterminen und Außendarstellung
  • Betriebsbegehungen und Beratung vor Ort in Köln und NRW
  • Unterweisungen und Schulungen zur Arbeitssicherheit
  • SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination) auf Baustellen

Arbeitssicherheit in Köln und NRW

Ob in Köln, im Großraum NRW oder bundesweit: Wir sind Ihre Anlaufstelle für professionelle Arbeitssicherheit. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlastet Sie bei Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Betriebsbegehung und sorgt für die Einhaltung von ASiG und DGUV Vorschrift 2.

Rechtliche Grundlagen

Die betriebliche Betreuung erfolgt nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Arbeitgeber und sorgen für Rechtssicherheit in allen Belangen der Arbeitssicherheit.

Typischer Ablauf mit externer FaSi

In der Praxis starten wir mit einer Bestandsaufnahme (Organisation, Tätigkeiten, bestehende Dokumente), priorisieren Gefährdungsbeurteilungen und legen mit Ihnen ein Betreuungsintervall fest. Betriebsbegehungen, Unterweisungen und Abstimmung mit dem Betriebsarzt werden so geplant, dass Nachweise vollständig bleiben und Führungskräfte entlastet werden.

Offizielle Quellen & Rechtsgrundlagen

Die folgenden Links führen zu Behörden und Gesetzestexten – unabhängig von unserer Beratung nachschlagbar.