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SiGeKo: Ab wann Pflicht auf der Baustelle?

Stand: 9. April 2026 · Köln & NRW

Ob ein SiGeKo bestellt werden muss, entscheidet sich oft früher als viele Bauherren denken. Nicht erst der sichtbare Baustart ist relevant, sondern schon die Planung eines Bauvorhabens, sobald klar ist, dass mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden.

Gerade in Köln und NRW betrifft das nicht nur große Neubauten, sondern auch Umbauten im laufenden Betrieb, Dachsanierungen, technische Modernisierungen, Fassadenarbeiten oder Innenausbauten mit mehreren Gewerken. Wer hier zu spät prüft, riskiert Koordinationslücken, Zeitverlust und unnötige Diskussionen mit Auftragnehmern und Aufsichtsstellen.

Der Grundsatz: mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle

Der zentrale Anknüpfungspunkt der Baustellenverordnung ist einfach: Arbeiten auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, ist ein geeigneter Koordinator zu bestellen. Damit geht es nicht nur um gleichzeitige Anwesenheit. Auch nacheinander tätige Gewerke können Koordinationsbedarf auslösen, wenn sich ihre Arbeiten sicherheitlich beeinflussen.

BaustellV § 3 Abs. 1

Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, hat der nach § 4 Verantwortliche einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.

BaustellV § 3 Abs. 1a

Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte wird durch die Beauftragung geeigneter Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden.

Ab wann die Prüfung im Projekt erfolgen sollte

Die richtige Frage lautet nicht nur "Brauche ich einen SiGeKo?", sondern "Wann muss ich die Entscheidung treffen?" Antwort: so früh, dass die Koordination noch in die Planung einfließen kann. Sobald mehrere Gewerke vorgesehen sind, sollte geprüft werden, welche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sich aus Bauablauf, Zugängen, Absturzrisiken, Verkehr, Bestand, Fremdfirmen oder laufendem Betrieb ergeben.

Wer erst kurz vor Baubeginn reagiert, bekommt meist nur noch eine operative Reparaturlösung. Dann fehlen oft abgestimmte Bauabläufe, klare Zuständigkeiten, Vorankündigung, SiGePlan oder eine belastbare Unterlage für spätere Arbeiten.

Planungsphase: hier entsteht der eigentliche Mehrwert

Der SiGeKo ist kein reiner Baustellenbegleiter für die Ausführung. Die Verordnung beschreibt ausdrücklich Aufgaben in der Planungsphase. Dort werden Schnittstellen zwischen Gewerken, Baustellenlogistik, Verkehr, Absturzschutz, Rettungswege und späterer Betrieb am wirksamsten beeinflusst.

BaustellV § 3 Abs. 2 Nr. 2

Während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens hat der Koordinator den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen.

  • Schnittstellen zwischen mehreren Gewerken früh bewerten
  • gefährliche Überschneidungen im Bauablauf vermeiden
  • Zugänge, Lagerflächen und Rettungswege festlegen
  • Arbeiten im Bestand und laufenden Betrieb koordinieren
  • Dokumente und Verantwortlichkeiten vor Baustart klären

Ausführungsphase: Koordination statt Einzelansprache

In der Bauausführung geht es darum, dass die Arbeitgeber nicht nebeneinander her arbeiten, sondern ihre Schutzmaßnahmen aufeinander abstimmen. Das betrifft etwa Kran- und Verkehrsflächen, Gerüste, elektrische Provisorien, Absturzsicherungen, Gefahrstoffe oder Heißarbeiten. Genau hier zeigt sich, ob die frühe Koordination funktioniert hat.

Rechtsgrundlage: Für die praktische Orientierung auf Baustellen ist zusätzlich das BAuA-Themenportal Bauarbeiten und Baustellen hilfreich. Vertiefend passt auch unser Artikel zur SiGeKo-Orientierung für Bauherren in NRW.

Typische Grenzfälle: Umbau, Bestand, laufender Betrieb

Besonders häufig entsteht Unsicherheit bei Umbauten in Bestandsgebäuden. Ein einzelner Generalunternehmer klingt zunächst nach einer einfachen Lösung. In der Realität kommen aber oft Nachunternehmer, Fachfirmen, Wartungsunternehmen oder Betreiberpersonal hinzu. Dann besteht regelmäßig doch Koordinationsbedarf nach BaustellV.

Noch anspruchsvoller wird es, wenn Produktion, Lager oder Publikumsverkehr parallel weiterlaufen. Dann muss die Baustellenkoordination mit dem betrieblichen Arbeitsschutz verzahnt werden. Dazu passt auch unser Beitrag zur Schnittstelle zwischen SiGeKo und Stammbetrieb.

Was Bauherren in NRW konkret vorbereiten sollten

  • früh prüfen, ob mehrere Arbeitgeber oder Nachunternehmer beteiligt sind
  • SiGeKo vor Start der Ausführungsplanung einbinden
  • Vorankündigung, SiGePlan und Unterlage projektbezogen aufsetzen
  • Verantwortlichkeiten zwischen Bauherr, Drittem und Koordinator schriftlich festhalten
  • laufenden Betrieb, Besucher und Bestandsschutz in die Koordination einbeziehen

Praxis-Fazit

Ein SiGeKo wird nicht erst auf großen Baustellen relevant. Schon bei typischen Umbauten und Sanierungen in Köln und NRW ist die Pflicht schnell erreicht. Wir unterstützen als externer SiGeKo und koordinieren bei Bedarf auch die Schnittstelle zur betrieblichen Arbeitssicherheit.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Betrieb in Köln oder NRW prüfen wir Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Nachweise im konkreten Einzelfall.

Rechtsgrundlagen & offizielle Quellen

Verlinkte Gesetzestexte und Regelwerke – passend zum Thema dieses Artikels. Orientierung an ArbSchG, ASiG, GefStoffV, BaustellV, DGUV und BauO NRW.