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Brandschutzordnung Teil A, B und C – was bedeutet das?

Stand: 17. Mai 2026 · Köln & NRW

Die Brandschutzordnung ordnet das Verhalten vor, während und nach einem Brandereignis. Sie ist damit das zentrale Organisationsdokument, wenn Brandschutz im Betrieb nicht nur technisch, sondern auch im Alltag funktionieren soll.

Teil A, B und C verfolgen unterschiedliche Ziele und richten sich an unterschiedliche Personengruppen. Genau deshalb reicht es nicht, irgendein Muster auszuhängen. Die Brandschutzordnung muss zum Gebäude, zu den Prozessen und zur betrieblichen Organisation passen.

Wann eine Brandschutzordnung erforderlich oder sinnvoll ist

Nicht jeder Betrieb braucht automatisch jeden Teil in derselben Tiefe. In vielen Unternehmen ergibt sich die Notwendigkeit aus Gefährdungsbeurteilung, Bau- oder Brandschutzauflagen, Versicherungsanforderungen, Sonderbaukonzepten oder der schlichten Komplexität des Gebäudes. Spätestens bei mehreren Nutzungen, Publikumsverkehr oder erhöhter Brandgefährdung ist eine strukturierte Brandschutzordnung regelmäßig sinnvoll.

ArbSchG § 10 Abs. 1

Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.

Was Teil A leisten muss

Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude. Er ist kurz, klar, gut sichtbar und auf den ersten Blick verständlich. Typische Inhalte sind Brandmeldung, Alarmierung, Verhalten im Gefahrenfall, Fluchtwege und Hinweise auf Sammelstellen. Teil A ist der Aushangteil, nicht das vollständige Konzept.

Gute Teil-A-Aushänge sind sprachlich einfach, ortsbezogen und aktuell. Schlechte Aushänge wirken wie allgemeine Dekoration: formal vorhanden, praktisch aber wertlos.

Was Teil B regelt

Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzfunktion. Hier werden Verhaltensregeln für Brandverhütung, Meldung, Alarmierung, Erstreaktion und Evakuierung beschrieben. Teil B ist eng mit Unterweisungen verzahnt, denn Regeln entfalten nur Wirkung, wenn sie regelmäßig vermittelt werden.

ArbSchG § 12 Abs. 1

Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.

Welche Aufgaben Teil C abbildet

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben, zum Beispiel Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer, Haustechnik oder Leitungskräfte. Hier geht es um Alarmorganisation, Räumung, Einweisung der Feuerwehr, Kontrolle besonderer Gefahrenbereiche, Freischaltungen, Nachbereitung und Dokumentation.

ArbSchG § 10 Abs. 2

Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen.

Wie Brandschutzordnung, Fluchtwegplan und Unterweisung zusammenhängen

Eine Brandschutzordnung steht nie allein. Sie muss zu Flucht- und Rettungsplänen, Alarmierungswegen, Sammelstellen, technischen Brandschutzeinrichtungen und Unterweisungen passen. Wenn hier Widersprüche entstehen, verliert das System im Ernstfall seine Zuverlässigkeit.

Praktische Mindestfragen

  • Sind Meldewege und Notrufhinweise in allen Unterlagen identisch?
  • Passen Teil A, B und C zu realen Fluchtwegen, Sammelstellen und Zuständigkeiten?
  • Wissen Brandschutzhelfer und Führungskräfte, was konkret von ihnen erwartet wird?
  • Wer aktualisiert die Unterlagen nach Umbauten, Nutzungsänderungen oder neuen Auflagen?

Wer die Brandschutzordnung erstellt und aktualisiert

Inhaltlich wird die Brandschutzordnung häufig durch den Brandschutzbeauftragten oder externe Fachleute vorbereitet, beschlossen werden muss sie aber in der betrieblichen Organisation. Wichtig ist eine feste Zuständigkeit für Pflege, Versionierung und Verteilung. Spätestens nach Umbauten, geänderten Prozessen oder neuen Behördenauflagen ist eine Aktualisierung erforderlich.

Rechtsgrundlage: Für die praktische Ausgestaltung sind insbesondere die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-003 zentrale Orientierungspunkte.

Die häufigsten Fehler in Unternehmen

Typisch sind veraltete Muster, fehlender Gebäudebezug, keine Abstimmung mit der tatsächlichen Alarmorganisation, unbekannte Aufgaben in Teil C und Aushänge, die nach Umbauten nie angepasst wurden. Im Ernstfall zeigt sich dann, dass das Dokument formal existiert, aber operativ nicht trägt.

Praxis-Fazit

Eine gute Brandschutzordnung verbindet Dokument, Unterweisung und reale Abläufe. Wir unterstützen mit externem Brandschutzbeauftragten und abgestimmter Arbeitsschutzorganisation.

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren Betrieb in Köln oder NRW prüfen wir Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Nachweise im konkreten Einzelfall.

Rechtsgrundlagen & offizielle Quellen

Verlinkte Gesetzestexte und Regelwerke – passend zum Thema dieses Artikels. Orientierung an ArbSchG, ASiG, GefStoffV, BaustellV, DGUV und BauO NRW.