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Arbeitssicherheit.nrw

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Unterweisung Arbeitssicherheit: Was muss wirklich drinstehen?

Stand: 10. April 2024 · Köln & NRW

Unterweisungen sind ein Kernelement des betrieblichen Arbeitsschutzes: Sie machen Beschäftigte auf konkrete Gefährdungen und Verhaltensregeln aufmerksam. Inhaltlich orientieren sich sinnvolle Programme an Ihrer Gefährdungsbeurteilung und an den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 – angepasst an Rollen (Führungskraft, Büro, Produktion, Baustelle).

Praxisnah sollten Sie Themen wie Unfallmeldeketten, persönliche Schutzausrüstung, Ordnung und Sauberkeit, ergonomische Leitlinien sowie branchenspezifische Risiken abdecken. Wichtig ist die Nachweisführung: Datum, Inhalt, Dauer, Zielgruppe und Referent dokumentieren. Kombinieren Sie Pflichtunterweisungen mit gezielten Vertiefungen (z. B. Brandschutzhelfer) – so bleiben Inhalte konsistent mit Ihrer Brandschutzorganisation und Ihrer FaSi-Betreuung.